03. Mai 2024

Eckdaten für die 12. Kapitalerhöhung des Akara Swiss Diversity Property Fund PK (Akara Diversity PK)


  • 12. Kapitalerhöhung Akara Diversity PK
  • Bezugsverhältnis 33:1 mit maximal 51’978 neuen Anteilen respektive einem Emissions-volumen von rund CHF 59.3 Mio.
  • Zeichnungsfrist: 6. Mai bis 31. Mai 2024 mit Liberierung am 28. Juni 2024

Swiss Prime Site Solutions führt für den Immobilienfonds Akara Diversity PK (Fokus auf Wohn- und Kommerzimmobilien) die 12. Kapitalerhöhung durch. Die Zeichnungsfrist dauert von Montag, 6. Mai bis Freitag, 31. Mai 2024, 12.00 Uhr. Die Liberierung der Fondsanteile erfolgt am 28. Juni 2024. Die Kapitalerhöhung erfolgt unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteilseigner. 

12. Kapitalerhöhung Akara Diversity PK
Bei der 12. Kapitalerhöhung des Akara Diversity PK wird ein Emissionsvolumen von maximal 51’978 neuen Anteilen angestrebt. Dreiunddreissig (33) bisherige Anteile berechtigen zum Bezug von einem (1) neuen Anteil zum Ausgabepreis per Liberierung von je CHF 1’140.00 (inkl. Nebenkosten und Ausgabekommission). Die Emission wird auf einer «best effort basis» im Rahmen eines Bezugsangebots an die gemäss Fondsvertrag zugelassenen Anleger in der Schweiz durchgeführt. Nicht gezeichnete Anteile werden nicht emittiert. 

Die Kapitalerhöhung wird unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteilseigner erfolgen. Sollte es freie Bezugsrechte geben, haben neue Investoren die Möglichkeit, am Fonds zu partizipieren.

Verwendung des Kapitals
Die Kapitalaufnahme wird überwiegend für den strategiekonformen Ausbau des Portfolios eingesetzt. Exklusive Transaktionsopportunitäten konnten bereits gesichert werden. Zudem werden laufende Projekte finanziert sowie nach Möglichkeit die Fremdkapitalquote weiter reduziert. 

Fondsportrait Akara Diversity PK
Der Akara Diversity PK steht in der Schweiz domizilierten, steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen sowie Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen offen. Zudem können Anlagefonds investieren, sofern deren Anlegerkreis ausschliesslich aus den genannten, in der Schweiz domizilierten, steuerbefreiten Einrichtungen besteht. Die Bewertung der Anteile basiert auf dem NAV, ohne Bildung von Agios / Disagios, was die Volatilität reduziert. Investiert wird in Bestandsliegenschaften sowie in Entwicklungs- und Bauprojekte mit den Nutzungsarten Wohnen und Kommerz (je 50 %, ±15 Prozentpunkte) in der ganzen Schweiz. Es wird eine konstante und ansprechende Ausschüttung, ein langfristiges Wertsteigerungspotenzial und eine breite Diversifikation angestrebt. Die Liegenschaften werden vorwiegend direkt gehalten.

Akara Diversity PK: Emissionsbedingungen auf einen Blick

Emissionsvolumen

Maximal 51'978 Anteile

Bezugsfrist

6. Mai bis 31. Mai 2024, 12.00 Uhr (MEZ)

Ausgabepreis pro Anteil

CHF 1'140.00

Berechnung des Ausgabepreises

Gemäss §13 Ziff. 3 des Fondsvertrags basiert der Ausgabepreis der Anteile (gerundet auf einen Franken) auf dem Nettoinventarwert je Anteil. Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • NAV per 31.12.2023 (unter Abzug der am 26.04.2024 erfolgten Ausschüttung von CHF 34.50)

1’103.53

 

 

 

  • Einkauf in die prognostizierte NAV-Veränderung seit 1. Januar bis zum 28. Juni 2024*

16.31

 

 

 

  • Nebenkosten (0.50 %), basierend auf dem prognostizierten NAV per 28. Juni 2024

5.60

 

 

 

  • Ausgabekommission (1.30 %), basierend auf dem prognostizierten NAV per 28. Juni 2024

14.56

 

 

 

* Der Nettoinventarwert per 28. Juni 2024 schliesst die seit der Feststellung des NAV per 31.12.2023 bis zum 28. Juni 2024 angenommenen und prognostizierten Wert- und Ertragsveränderungen der Liegenschaften des Immobilienfonds ein.

Bezugsverhältnis

33:1

Liberierung

28. Juni 2024

Valor / ISIN

Neue Anteile: 33 349 032 / CH 033 349 032 1

Bezugsrechte: 134 436 709/ CH 134 436 709 4

Verwendung des Emissionserlöses    Der Emissionserlös wird im Rahmen der Anlagepolitik des Fonds hauptsächlich für den strategiekonformen Ausbau des Portfolios eingesetzt. Zudem werden laufende Projekte finanziert sowie nach Möglichkeit die Fremdkapitalquote weiter reduziert.

Rechtsform

Vertraglicher Immobilienfonds für qualifizierte Anleger (Art. 25 ff. KAG)

Anlegerkreis

Der Fonds richtet sich ausschliesslich an in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der zweiten Säule und der Säule 3a insbesondere Vorsorgeeinrichtungen, Einrichtungen im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes, Auffangeinrichtungen, Sicherheitsfonds, Anlagestiftungen, Wohlfahrtsfonds, Finanzierungsstiftungen, Bankstiftungen im Rahmen der Säule 3a) sowie steuerbefreite Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen (insbesondere Arbeitslosen-, Krankenversicherungs-, Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherungskassen, mit Ausnahme der konzessionierten Versicherungsgesellschaften) in der Schweiz. Als Anleger sind auch Anlagefonds zugelassen, sofern deren Anlegerkreis ausschliesslich aus den vorstehend erwähnten in der Schweiz domizilierten steuerbefreiten Einrichtungen besteht.

Depotbank

Banque Cantonale Vaudoise (BCV), Lausanne

Schätzungsexperte

PricewaterhouseCoopers AG, Zürich

PrüfgesellschaftKPMG AG, Zürich

Fondsleitung

Swiss Prime Site Solutions AG

Portfolio Management

Swiss Prime Site Solutions AG

MEDIENMITTEILUNG (PDF)


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
 

Monika Gadola Hug, Head Client Relations
Tel. +41 58 317 16 31, monika.gadolahug(at)sps.swiss

Andrea Schaller, Media Relations
Tel. +41 58 317 17 51, andrea.schaller(at)sps.swiss


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